Wer erinnert sich nicht an die vollmundigen Versprechungen der damaligen Bundesregierung, als es im Jahr 2011 hieß, die Energiewende zu einem Erfolgsprojekt zu machen. Die aktuelle Bundesregierung hat die Energiewende sogar dem bedeutsameren Bundeswirtschaftsministerium unterstellt und somit zu verdeutlichen versucht, dass sie es ernst meint.
Doch das ARD-Magazin „Monitor“ hat nun Fakten zutage gefördert, die die Energiepolitik der Bundesregierung in einem anderen Licht dastehen lassen. Derzeit verklagen mehrere Energiekonzerne den Bund auf Schadenersatz in dreistelliger Millionenhöhe, weil die Bundesregierung mit ihrer „Reaktorschnellabschaltung“ im Jahr 2011 offenbar wider besseres Wissen Recht gebrochen hat. Bundeskanzlerin Angela Merkel damals wörtlich: „Genau aus diesem Grund werden wir die erst kürzlich beschlossene Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aussetzen. Und dies ist ein Moratorium, und dieses Moratorium gilt für drei Monate.“
Für eine solche erzwungene Schnellabschaltung der Reaktoren müssen laut Paragraph 19 des Atomgesetzes besondere Begründungen vorgelegt werden. Der damalige Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) gab jedoch nur einen allgemeinen „Gefahrenverdacht“ an, obwohl Mitarbeiter der zuständigen Fachabteilung vor diesem Vorgehen warnten. Mitarbeiter der Fachabteilung im Umweltministerium mit dem Namen RS I,3, die für Reaktorsicherheit zuständig ist, wandten sich mit einem Brandbrief an die Bundesregierung und wiesen auf die „rechtlichen und finanziellen Risiken“ hin. Doch die Mitarbeiter wurden aus dem Verfahren herausgehalten, womit Millionenkosten für die Steuerzahler billigend in Kauf genommen wurden. Der frühere Leiter der Abteilung Reaktorsicherheit im Umweltministerium, Wolfgang Renneberg dazu wörtlich: „Es ist ein völlig unübliches Verfahren, die Einzigen, die fachkompetent sind in einer Behörde, aus einem Verfahren herauszuhalten.“
Die Bundesregierung verzichtete auf eine rechtlich einwandfreie Stilllegungsverfügung und warf somit Millionensummen an Steuergeldern aus dem Fenster. Gerüchten zufolge könnte das an dem damaligen Leiter der Abteilung für Reaktorsicherheit, Gerald Hennenhöfer liegen, der vorher über Jahre hinweg als Atomlobbyist tätig war. Sein damaliger Stellvertreter Dieter Majer sagt zu der Personalie heute: „Ich persönlich habe es eigentlich nicht für möglich gehalten, dass jemand, der über Jahre hinweg eine führende Funktion bei den Energieversorgungsunternehmen hat, nun ins Ministerium kommt und dort an verantwortlicher Stelle für die Aufsicht über gerade diese Unternehmen zuständig ist.“
Ganz abgesehen davon, dass die versprochene energiepolitische Trias aus Versorgungssicherheit, bezahlbaren Strompreisen und ökologischer Nachhaltigkeit nicht ansatzweise erreicht wurde, droht die Energiewende zu einem finanziellen Fass ohne Boden für die Steuerzahler zu werden. Denn die Steuerzahler müssen für die Milliardenkosten aufkommen, die fällig werdender Schadenersatz und fehlende Rückstellungen der Energiekonzerne für den Rückbau der Atomkraftwerke sowie die Endlagerung mit sich bringen.
Die NPD spricht sich für die Einführung des Haftungsprinzips auch in der Politik aus. Es ist nicht hinzunehmen, dass Politiker, die Hinweise von Experten ignorieren und die Folgekosten den Bürgern auferlegen, ungeschoren davon kommen.
Ronny Zasowk